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Schließung der kommunalen Sportstätten für Sport und Veranstaltungen

Hallo Sportfreundinnen und Sportfreunde,


hier der Auszug aus:

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020, Az.: 15-5422/5


6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze. Ausnahmen hiervon, insbesondere für die Kaderathletinnen und -athleten, können in be-sonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zugelassen werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist fachlich zu beteiligen.


Bleibt trotzdem aktiv!

Bis bald ...

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